RÜGEN-CONSULT

AGB 
1. Im Rahmen des Beratungsmandates steht der Auftragnehmer bzw. eine ausgewählte Person für telefonische Beratung nach dem Zeitplan des Auftragnehmers / Beraters zur Verfügung. Damit können kurzfristig auftretende Fragen auch zwischen den jeweiligen Terminen geklärt werden. Der zeitliche Aufwand dafür wird als Vorbereitungszeit abgerechnet.

2. Die jeweils angesetzten Arbeitstage / Beratertage werden abgerechnet als Manntage a 5 Stunden, vor Ort oder  im Innendienst (Homeoffice) basieren auf Ehrfahrungswerten aus ähnlichen Projekten.

3. Der Auftraggeber wird permanent, spätestens aber zum Ende eines jeden Termins über den Projektverlauf informiert. Die geschieht in der Regel zum Abschluss der Beratungsgespräche / Workshops. Zu jedem Beratungstermin wird zeitnah ein Beratungsprotokoll erstellt und dem Auftraggeber zugesandt. Zudem wird zur Dokumentation der Anwesenheit pro Beratung ein Zeitnachweis erstellt. Der Zeitnachweis beinhaltet die Präsenzzeit des Beraters, die besprochenen Themen und die Namen der teilnehmenden Personen.

4. Massgeblich für den Projekterfolg ist die Teilnahme aller Mitarbeiter der betreffenden Abteilung (des Hauses) an den Workshops bzw. Beratungen. Ebenso massgeblich ist, dass die vom Auftragnehmer vorgestellten und implementierten organisatorischen Hilfsmitteln angewandt und eingesetzt werden. Die implementierten Hilfsmittel sind von den Führungskräften des Hausen und den nachgeordneten Abteilungen selbständig anzuwenden und weiterzuführen. Nur durch dieses Vorgehen ist gewährleistet, dass Massnahmen lagfristig erfolgreich sein werden.

5. Für die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird eine verantwortliche Person als Projektkoodinator und Ansprechpartner benannt.

6. Projektverzögerungen, die durch mangelnde Umsetzung und/oder Personalwechsel oder durch die Direktion verursacht werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Der Auftraggeber sichert seine persönliche Unterstützung zu, da der Projekterfolg massgeblich von der uneingeschränkten Unterstützung durch die Direktion abhängt.

8. Der Auftragnehmer behandelt alle ihm zugänglich gemachten internen Informationen vertraulich zu behandeln

9. Bei nichteinhalten der Zahlungsvereinbarung zum 15. des Monats wird die Beratung ausgesetzt

10. Kurzfristige Terminabsagen innerhalb 2-4 Tagen werden wie durchgeführt abgerechnet und nicht nachgeholt. Ausnahme sind nachvollziehbare Krankheitsausfälle.

11. Bei Beratungsaufträgen und Workshops im Betrieb des Auftraggebers wird eine schriftliche Vereinbarung der Zusammenarbeit erstellt und von beiden Parteien bestätigt.

12. Zusätzlich zu den vereinbarten Beratungshonoraren werden die Fahrten zu den gebuchten Terminen als Reisekosten zum Satz von 0,65 € pro Kilometer (hin und zurück) abgerechnet. Die kann bar vor Ort oder auf Rechnung erfolgen.